Parkregelung

Die nachstehende Hausordnung gilt für alle Besucher des Verkeers- & Attractiepark Duinen Zathe.

  • Das Betreten des Parks erfolgt vollständig auf eigene Gefahr. Duinen Zathe haftet nicht für Verletzungen, Verlust, Diebstahl oder Schäden an persönlichen Gegenständen oder Fahrzeugen.

  • Bei Attraktionen, Spielgeräten und anderen Einrichtungen sind die Sicherheitsvorschriften und Anweisungen strikt zu befolgen. Die Anweisungen des Personals sind stets verbindlich.

  • Melden Sie unsichere Situationen oder Schäden unverzüglich einem Mitarbeiter.

  • Es kann vorkommen, dass Attraktionen vorübergehend außer Betrieb sind, beispielsweise aufgrund von Wartungsarbeiten, Witterungsbedingungen oder Störungen. In diesen Fällen erfolgt keine Rückerstattung.

  • Duinen Zathe ist rauchfrei. Rauchen ist nur in den ausgewiesenen Raucherzonen erlaubt. Dies gilt auch für E-Zigaretten und Vapes.

  • Gefundene Gegenstände können an der Kasse oder bei einem Mitarbeiter abgegeben werden. Diese werden im Laufe des Tages an der Kasse gesammelt.

  • Es ist möglich, dass Sie im Park fotografiert oder gefilmt werden. Dieses Bildmaterial kann für Kommunikations- und Marketingzwecke verwendet werden. Wenn Sie dies nicht wünschen, melden Sie dies bitte im Voraus bei einem Mitarbeiter.

  • In einigen Attraktionen werden Onride-Fotos gemacht. Diese werden vorübergehend angezeigt und anschließend gelöscht.

  • Der Zutritt zum Park ist nur für Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Kinderwagen gestattet. Die Nutzung von Segways, Skateboards und vergleichbaren Fortbewegungsmitteln ist nicht erlaubt.

  • Hunde sind willkommen, sofern sie angeleint sind. Das Ausführen von Hunden hat außerhalb des Parks zu erfolgen.

  • Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern zu entsorgen.

  • Speisen und Getränke aus dem All-inclusive-Konzept dürfen nur innerhalb des Parks verzehrt werden. Es ist nicht gestattet, Konsumationen mit nach draußen zu nehmen. Im Zweifelsfall können Taschen kontrolliert werden.

  • Übermäßiger Alkoholkonsum, der Gebrauch von Betäubungsmitteln oder anderes Verhalten, das die Ordnung stört, kann zur Verweigerung oder zum Entzug des Zutritts zum Park führen.

  • Essen und trinken Sie gern, aber nur so viel, wie Sie auch verzehren können. Lebensmittelverschwendung ist schade und belastet die Umwelt.

  • Eltern, Begleitpersonen, Schulen und Einrichtungen sind für das Verhalten sowie für etwaige Schäden verantwortlich, die durch Personen verursacht werden, die unter ihrer Aufsicht stehen.

  • An ruhigen Tagen kann ein Mitarbeiter für mehrere Attraktionen verantwortlich sein.

  • Rabatte und Aktionen gelten ausschließlich auf den regulären Eintrittspreis und können nicht mit anderen Angeboten oder Arrangements kombiniert werden.

  • Im Park ist eine Videoüberwachung zum Schutz von Gästen und Mitarbeitern vorhanden.

  • Durch das Betreten des Parks erklären Sie sich mit dieser Hausordnung einverstanden. Bei Verstößen kann der Zutritt ohne Anspruch auf Rückerstattung verweigert werden.

  • Diese Hausordnung kann ohne vorherige Ankündigung geändert werden. In Fällen, in denen diese Hausordnung keine Regelung trifft, entscheidet die Geschäftsleitung.