Parkregelung
Die nachstehende Hausordnung gilt für alle Besucher des Verkeers- & Attractiepark Duinen Zathe.
Das Betreten des Parks erfolgt vollständig auf eigene Gefahr. Duinen Zathe haftet nicht für Verletzungen, Verlust, Diebstahl oder Schäden an persönlichen Gegenständen oder Fahrzeugen.
Bei Attraktionen, Spielgeräten und anderen Einrichtungen sind die Sicherheitsvorschriften und Anweisungen strikt zu befolgen. Die Anweisungen des Personals sind stets verbindlich.
Melden Sie unsichere Situationen oder Schäden unverzüglich einem Mitarbeiter.
Es kann vorkommen, dass Attraktionen vorübergehend außer Betrieb sind, beispielsweise aufgrund von Wartungsarbeiten, Witterungsbedingungen oder Störungen. In diesen Fällen erfolgt keine Rückerstattung.
Duinen Zathe ist rauchfrei. Rauchen ist nur in den ausgewiesenen Raucherzonen erlaubt. Dies gilt auch für E-Zigaretten und Vapes.
Gefundene Gegenstände können an der Kasse oder bei einem Mitarbeiter abgegeben werden. Diese werden im Laufe des Tages an der Kasse gesammelt.
Es ist möglich, dass Sie im Park fotografiert oder gefilmt werden. Dieses Bildmaterial kann für Kommunikations- und Marketingzwecke verwendet werden. Wenn Sie dies nicht wünschen, melden Sie dies bitte im Voraus bei einem Mitarbeiter.
In einigen Attraktionen werden Onride-Fotos gemacht. Diese werden vorübergehend angezeigt und anschließend gelöscht.
Der Zutritt zum Park ist nur für Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Kinderwagen gestattet. Die Nutzung von Segways, Skateboards und vergleichbaren Fortbewegungsmitteln ist nicht erlaubt.
Hunde sind willkommen, sofern sie angeleint sind. Das Ausführen von Hunden hat außerhalb des Parks zu erfolgen.
Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern zu entsorgen.
Speisen und Getränke aus dem All-inclusive-Konzept dürfen nur innerhalb des Parks verzehrt werden. Es ist nicht gestattet, Konsumationen mit nach draußen zu nehmen. Im Zweifelsfall können Taschen kontrolliert werden.
Übermäßiger Alkoholkonsum, der Gebrauch von Betäubungsmitteln oder anderes Verhalten, das die Ordnung stört, kann zur Verweigerung oder zum Entzug des Zutritts zum Park führen.
Essen und trinken Sie gern, aber nur so viel, wie Sie auch verzehren können. Lebensmittelverschwendung ist schade und belastet die Umwelt.
Eltern, Begleitpersonen, Schulen und Einrichtungen sind für das Verhalten sowie für etwaige Schäden verantwortlich, die durch Personen verursacht werden, die unter ihrer Aufsicht stehen.
An ruhigen Tagen kann ein Mitarbeiter für mehrere Attraktionen verantwortlich sein.
Rabatte und Aktionen gelten ausschließlich auf den regulären Eintrittspreis und können nicht mit anderen Angeboten oder Arrangements kombiniert werden.
Im Park ist eine Videoüberwachung zum Schutz von Gästen und Mitarbeitern vorhanden.
Durch das Betreten des Parks erklären Sie sich mit dieser Hausordnung einverstanden. Bei Verstößen kann der Zutritt ohne Anspruch auf Rückerstattung verweigert werden.
Diese Hausordnung kann ohne vorherige Ankündigung geändert werden. In Fällen, in denen diese Hausordnung keine Regelung trifft, entscheidet die Geschäftsleitung.
