Parkordnung
Nachstehende Parkordnung gilt für alle Besucher von Verkeers- & Attractiepark Duinen Zathe (nachfolgend: „Duinen Zathe“). Mit dem Betreten des Parks bestätigt der Besucher, diese Ordnung zur Kenntnis genommen zu haben und ihr zuzustimmen.
Allgemeines
- Mit dem Betreten von Duinen Zathe akzeptieren Sie diese Parkordnung.
- Bitte folgen Sie jederzeit den Anweisungen unserer Mitarbeiter.
- Bei Verstößen gegen die Parkordnung oder wenn die Sicherheit dies erfordert, können wir Besuchern den Eintritt verweigern oder sie des Parks verweisen.
Zutritt und Haftung
- Der Besuch des Parks und die Nutzung der Attraktionen erfolgen auf eigene Gefahr.
- Duinen Zathe haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände.
- Bewahren Sie Wertgegenstände stets sicher auf.
- Schäden oder Verletzungen aufgrund des Nichtbefolgens von Sicherheitsanweisungen gehen zu Ihrer eigenen Lasten.
Sicherheit
- Beachten Sie stets die Sicherheitsvorschriften an den Attraktionen.
- Betreten Sie niemals abgesperrte oder gesperrte Bereiche.
- Melden Sie unsichere Situationen umgehend einem Mitarbeiter.
- Attraktionen können aufgrund von Wartung, technischen Störungen oder Witterungsbedingungen vorübergehend geschlossen sein.
- An ruhigen Tagen kann ein Mitarbeiter mehrere Attraktionen betreuen, wodurch kurze Wartezeiten entstehen können.
Verhalten
- Behandeln Sie andere Besucher, Mitarbeiter und den Park mit Respekt.
- Aggression, Gewalt, Diskriminierung, Belästigung, Vandalismus und Diebstahl sind nicht gestattet.
- Vermeiden Sie Störungen für andere Besucher.
- Vordrängeln oder Freihalten von Plätzen in Warteschlangen ist nicht erlaubt.
- Für verursachte Schäden kann Schadenersatz von der verantwortlichen Person verlangt werden.
- Eltern, Begleitpersonen und Gruppenleiter sind verantwortlich für die Personen, die ihnen anvertraut sind.
- Kinder müssen während des Besuchs angemessen von einer erwachsenen Person beaufsichtigt werden.
Essen und Trinken
- Das Mitbringen und Verzehren eigener Speisen und Getränke ist nicht gestattet.
- Ausnahmen gelten nur für Babynahrung sowie aus medizinischen Gründen notwendige Nahrung oder Getränke.
- All-inclusive-Verzehr darf nur innerhalb des Parks konsumiert werden.
- Das Mitnehmen oder Durchreichen von Speisen und Getränken an Personen außerhalb des Parks ist nicht erlaubt.
- Nehmen Sie nur so viel, wie Sie tatsächlich essen oder trinken, um Lebensmittelverschwendung zu vermeiden.
Alkohol & verbotene Gegenstände
- Übermäßiger Alkoholkonsum ist nicht gestattet.
- Der Gebrauch, Besitz oder Handel mit Drogen ist verboten.
- Waffen, Feuerwerk, Sprengstoffe, Rauchbomben und andere gefährliche Gegenstände sind nicht erlaubt.
- Wir können den Verkauf oder Ausschank von Alkohol verweigern.
Foto & Video
- Während Ihres Besuchs können Fotos und Videos zu Werbezwecken aufgenommen werden.
- Möchten Sie nicht erkennbar im Bild erscheinen? Informieren Sie bitte vorab einen Mitarbeiter.
- Für professionelle Fotografie, Videoproduktionen, Livestreams oder kommerzielle Aufnahmen ist eine schriftliche Genehmigung im Voraus erforderlich.
- Der Einsatz von Drohnen ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung gestattet.
Kameraüberwachung
- Im Park ist zur Sicherheit von Besuchern, Mitarbeitern und Eigentum Kameraüberwachung im Einsatz.
Nutzung des Parks
- Hunde sind willkommen, müssen jedoch angeleint sein.
- Fahrräder, Scooter, Skateboards, Hoverboards, Segways und ähnliche Fortbewegungsmittel sind nicht erlaubt.
- Schwimmen oder das Betreten von Wasserstellen ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich erlaubt.
- Werfen Sie Abfall in die dafür vorgesehenen Behälter.
- Ohne schriftliche Genehmigung ist der Verkauf von Waren oder Dienstleistungen sowie das Durchführen von Werbeaktionen nicht erlaubt.
- Der Einsatz von Verstärkergeräten ist untersagt, wenn dadurch Belästigungen entstehen.
- Fundsachen können an der Kasse oder bei einem Mitarbeiter abgegeben werden.
- Duinen Zathe ist überwiegend rauchfrei. Rauchen und Dampfen sind nur in den ausgewiesenen Raucherbereichen erlaubt.
Schlussbestimmung
- In Situationen, die diese Parkordnung nicht regelt, entscheidet die Geschäftsführung.
- Duinen Zathe behält sich das Recht vor, die Parkordnung zu ändern. Die aktuellste Version ist stets online und am Parkeingang verfügbar.